WLTP Auswirkungen auf Verbrauchswerte

WLTP – ein Überblick

Zur Messung von Kraftstoffverbräuchen schreiben die Gesetzgeber genormte Prüfverfahren vor. Diese Prüfverfahren kommen im Rahmen der Typzulassung, auch als Homologation bezeichnet, zum Einsatz. Bisher wurden neue Fahrzeuge mithilfe des NEFZ typgeprüft. Dieser Testzyklus wurde 1992 eingeführt und wurde von Experten und Kritikern harsch kritisiert. Vor allem die Spielräume beim Testen sorgten dafür, dass Hersteller beim Testen unrealistische Verbräuche erzielten. Zudem war das Streckenprofil mit hohen Standzeiten und langen Beschleunigungszeiträumen für den Durchschnittsfahrer nicht repräsentativ.

Seit dem 1. September 2017 wird dieses Verfahren jedoch vom neuen Testverfahren abgelöst. Auch dieses Verfahren sollte eine objektive und reproduzierbare Messung von Verbräuchen und Emissionen ermöglichen und somit eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Fahrzeugen sicherstellen. Im Fokus stand dabei ein Testverfahren, welches ein weltweit repräsentatives Fahrverhalten abbildet. Aus diesem Grund wurden empirisch erhobene Realfahrdaten genutzt, um das neue Typprüfverfahren zu entwickeln. Neben dem Verbrauch hilft das Verfahren auch bei der Berechnung des CO2-Ausstoßes, welcher vor allem im Zuge der Kfz-Besteuerung einen Einfluss auf die Verbraucher hat.
WLTP Verbrauch Steuer Auswirkungen

Vorteile des neuen Prüfverfahrens für Kunden

In der Vergangenheit zeigte sich immer wieder, dass die gemessenen Testwerte eines Fahrzeugs stark von den realen Verbräuchen abwichen. Grund für diese Abweichung ist das individuelle Fahrverhalten und die Ausstattung des Fahrzeugs. Aus diesem Grund findet beim Worldwide harmonized Light vehices Test Procedure ein dynamischeres Fahrprofil Anwendung. Dieses umfasst eine höhere Beschleunigung und eine gestiegene Endgeschwindigkeit, sodass auch die durchschnittliche Geschwindigkeit während des Testzyklus ansteigt. Insgesamt teilt sich das Testverfahren in vier Phasen auf.

Für die Verbraucher ergeben sich durch den neuen Testzyklus Vorteile im Zuge der Transparenz, Vergleichbarkeit und beim Klimaschutz. Mithilfe des neuen Testverfahrens wird ein vergleichbarer und standardisierter Test zur Messung des Verbrauchs und der Emissionen eingeführt. Bisher wurde der NEFZ nur innerhalb der EU angewendet, sodass ein Vergleich mit anderen Fabrikaten schlichtweg nicht möglich war. Zudem sorgten die geringen Geschwindigkeiten und hohen Standzeiten dafür, dass kleinmotorige Fahrzeuge bessere Ergebnisse erzielten, welche in der Realität teilweise stark abwichen. Das neue Verfahren wird diese Verzerrung nicht mehr zulassen. Zudem werden die gemessenen Verbräuche realistischer. Eine Abweichung beim Spritverbrauch im Realbetrieb wird somit geringer und der Verbraucher kann die entstehenden Kosten besser einschätzen. Zudem haben die Verbraucher nun einen größeren Einfluss auf den individuellen CO2-Wert, denn das neue Typprüfverfahren berücksichtigt sämtliche Sonderausstattung eines Fahrzeugs. Das bedeutet, dass ein Navigationssystem, Sitze, Sportausstattung und auch Felgen einen direkten Einfluss auf den individuellen CO2-Ausstoß haben. Schlussendlich wird das neue Testverfahren auch dafür sorgen, dass der Umweltschutz wieder stärker in den Fokus rückt. Ein realistischeres Prüfverfahren sorgt auch für steigende Verbräuche und somit für steigenden CO2-Ausstoß. Dieser bildet die Realität besser ab und hilft bei der Entwicklung der Umweltziele.

Grundlage für die Steuerberechnung

Innerhalb Deutschlands spielen zwei Komponenten eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer. Zum einen berechnet sich diese anhand des Hubraums. Desto mehr Hubraum das Fahrzeug besitzt, desto höher fällt auch die entsprechende Kraftfahrzeugsteuer aus. Die zweite Komponente ist der CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Dieser korreliert mit dem Verbrauch des Fahrzeugs. Das bedeutet, dass ein steigender Verbrauch auch zu steigenden CO2-Emissionen führt. Grundsätzlich berechnet sich die Kraftfahrzeugsteuer mit einem Fixbetrag von 2,00 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum bei einem Ottomotor. Dieselfahrzeuge werden mit 9,50 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum besteuert. Zusätzlich wird jedes Gramm CO2, welches die Grenze von 95 Gramm überschreitet, mit zwei weiteren Euro besteuert.

Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer bis zum 01.09.2018

Kfz Steuer 2018Die Berechnung der Kfz Steuer für Fahrzeuge, welche bis zum 30.08.2018 typgeprüft wurden, erfolgt noch immer anhand des NEFZ-Wertes. Somit findet die alte Steuerformel weiterhin Anwendung. Wichtig ist, dass das Worldwide harmonized Light vehices Test Procedure teilweise bereits seit dem 01.09.2017 Anwendung fand. Dies trifft vor allem auf Fahrzeuge zu, welche seit diesem Datum neu auf den Markt kamen. Neu bedeutet, dass ein Fahrzeug als neue Generation oder als Facelift veröffentlicht wurde. Für diese Fahrzeuge wurde der höhere WLTP-Wert herangezogen und in NEFZ zurückgerechnet. Im Vergleich mit dem originalen NEFZ-Wert gab es eine Abweichung, welche jedoch marginal war.

Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer ab dem 01.09.2018

Wird ein Fahrzeug ab dem 01.09.2018 zugelassen, so bemisst sich dessen CO2-Wert anhand des neuen Worldwide harmonized Light vehices Test Procedure. Für Verbraucher bedeutet dies, dass dieser Wert steigen wird. Die Formel zur Berechnung der Kfz Steuer wurde vom Bundesfinanzministerium bisher nicht angepasst, sodass eine höhere Steuerlast beim Steuerzahler entsteht. Weiterhin finden Hubraum und CO2-Ausstoß eine Anwendung in der Steuerformel.

Auswirkungen des neuen Prüfzyklus auf Halter zugelassener Fahrzeuge

Wer ein Fahrzeug besitzt und steigende Steuern befürchtet, der kann entspannt aufatmen, denn die neuen WLTP-Werte gelten nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. September 2018 zugelassen wurden. Wer ein Fahrzeug besitzt, welches vorher zugelassen wurde, der muss keine Steuererhöhung befürchten.

Welche Auswirkungen hat der WLTP auf neue Fahrzeuge?

Wird ein Fahrzeug nach dem 1. September 2018 typgeprüft, so findet der neue WLTP-Wert in der Steuerbemessung Anwendung. Für den Steuerzahler bedeutet dies, dass die Steuer steigen wird. Der ADAC hat in ersten Tests eine Erhöhung des CO2-Werts um 25 bis 30 gemessen. Dies sind jedoch nur Durchschnittswerte. Bei einigen Fahrzeuge kann sich die Kfz-Steuer für den Endverbraucher um mehr als 70 Prozent steigern. Eine Anpassung durch das Bundesfinanzamt wurde bisher nicht angekündigt. Stattdessen soll die neue Steuer getestet werden, sodass erste Erfahrungen über den Einfluss auf die Steuereinnahmen gewonnen werden.